Solange dein Strompreis zum Stichtag am 01. März 2023 noch bei über 40 ct/kWh liegt, hast du einen Anspruch auf die Entlastung.
Diese werden dann von dem Anbieter ausgezahlt, welcher dich zu diesem Zeitpunkt beliefert. Bei uns werden die Entlastungen automatisch dem Vertragskonto gutgeschrieben und mit dem Abschlag für den Monat März verrechnet.
Solltest du - wie fast alle unserer Kund:innen - am 01. März 2023 unter der Entlastungsgrenze sein, bist du für die Strompreisbremse nicht berechtigt und erhältst die Entlastungszahlen von Januar und Februar nicht. Das ist leider so vorgesehen im Gesetz, wir finden das auch nicht logisch.