Wenn man einen Wärmepumpentarif nutzt, kann es eine Sperrzeit geben, in der die Wärmepumpe nicht läuft. Diese Sperrzeit wird als EVU-Sperre bezeichnet. EVU ist eine Abkürzung für Energieversorgungsunternehmen.
Diese Abschaltung für einen kurzen Zeitraum entlastet das Stromnetz in Spitzenzeiten. Es hängt jedoch vom Netzbetreiber ab, wie lange die Sperre verhängt wird oder wann diese eintritt. Das kann von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich sein.
Der Gesetzgeber hat Obergrenzen für EVU-Sperren festgelegt, damit du als Verbraucher:in vor längeren Ausfällen geschützt bist. Somit kann die Heizung für maximal 6 Stunden am Tag abgeschaltet werden, wenn es um Heizungen geht, die den Wärmebedarf allein decken. Einzelne Sperrzeiten sind jedoch auf höchstens 2 Stunden begrenzt und finden dann maximal 3 mal täglich statt. Üblich ist eine Aufteilung auf Morgens, Mittags und Abends. Also zu den Zeiten, in denen die Stromnetze durch hohe Verbrauchswerte besonders stark belastet sind.
Die EVU-Sperre ist für die Wärmepumpe und das restliche Heizsystem nicht schädlich.
Aktuell wird für unsere Verträge keine EVU-Sperre durchgeführt.