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§ 14a EnWG: Die wichtigsten Fragen zum reduzierten Netzentgelt

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Verfasst von Laura
Diese Woche aktualisiert

Wenn du eine Wärmepumpe, Wallbox oder eine andere steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibst, kannst du von reduzierten Netzentgelten profitieren. Die Bundesregierung unterstützt so die Energiewende und die Stabilität des Stromnetzes.


Was ist § 14a EnWG?

§ 14a EnWG regelt die Integration und Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromnetz.

  • Ziel: Netzstabilität sichern, insbesondere bei steigendem Einsatz von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen.

  • Seit dem 01.01.2024 müssen neue Anlagen (> 4,2 kW) dem Netzbetreiber gemeldet und steuerbar sein.

  • Der Netzbetreiber darf die Leistung temporär reduzieren oder den Betrieb verschieben, falls das Netz überlastet ist.

  • Anlagen vor 01.01.2024 können freiwillig teilnehmen. Ein Wechsel in die alte Regelung ist danach nicht mehr möglich.


⚡ Welche Geräte sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind fest installierte Geräte mit zentraler Steuerbarkeit, z. B.:

  • Wallboxen für dein E-Auto

  • Wärmepumpen (inkl. Zusatz- oder Notheizungen)

  • Stromspeicher/Batteriesysteme

  • Fest installierte Klimaanlagen

Leistung: > 4,2 kW, angeschlossen am Niederspannungsnetz.


💚 Vorteile für dich – Module und Netzentgeltreduzierung

Wenn deine Anlage steuerbar ist, erhältst du reduzierte Netzentgelte, die direkt in deiner Rechnung berücksichtigt werden.

Modul 1 – Pauschale

Modul 2 – Verbrauchsbasierte Reduzierung

  • Reduzierung des Netz-Arbeitspreises auf 40 %

  • Grundpreis entfällt

  • Separater Zähler für die steuerbare Anlage erforderlich

  • Muss aktiv gewählt werden

Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte

  • Nur in Kombination mit Modul 1 möglich

  • Für deinen Arbeitspreis werden Netzentgelte in drei Zeittarifen berechnet: Hochtarif (hoch), Standardtarif (mittel), Niedertarif (niedrig) - jeder Netzbetreiber entscheidet selbst über die Tarifzeiten.

  • Setzt ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) voraus

  • Ziel: Verbrauch in günstige Zeiten verlagern und Netz entlasten

  • Reduzierung zusätzlich zur Modul-1-Pauschale


🛠️ So beantragst du die Netzentgeltreduzierung

  1. Beim Netzbetreiber melden – die Anlage wird von dir oder dem Installateur steuerbar beim Netzbetreiber angemeldet.

  2. Oder über deinen Stromanbieter (z. B. Ostrom) – wir bestellen das gewünschte Modul für dich beim Netzbetreiber.

  3. Preisblatt – der Netzbetreiber prüft die Bestellung und schickt uns das jeweilige Preisblatt mit der gültigen Netzentgelt-Reduzierung zurück.

  4. Abrechnung – die Reduzierungen werden auf deiner Stromrechnung berücksichtigt.


💡 Preisblätter

Die Höhe der reduzierten Netzentgelte wird jedes Jahr in den offiziellen Preisblättern deines zuständigen Verteilnetzbetreibers festgelegt.


Wenn du unsicher bist, welches Modul passt oder ob deine Anlage korrekt angemeldet ist, melde dich gern im Chat oder über das Kontaktformular – wir helfen dir gerne weiter! 💬 ✨

Hat dies deine Frage beantwortet?