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Was ist der neue 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW 24)?

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Verfasst von Laura
Vor über 2 Monaten aktualisiert

⚡️ Ab 06. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden

Ab dem 06. Juni 2025 gilt bundesweit das neue Verfahren für den Lieferantenwechsel in 24 Stunden (kurz: LFW 24), wenn du deinen Stromanbieter wechseln möchtest.

🎉 Das bedeutet: Wenn alles passt, kannst du schon am nächsten Werktag nach deiner Anmeldung Strom von uns bekommen!


🔄 Was ändert sich?

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich:

    Alles muss im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen dir deinen Umzug ca. 14 Tage im Voraus mitzuteilen. Damit vermeidest du Belieferungslücken. Wenn du deinen Einzug heute meldest, werden wir dich frühstens morgen beliefern oder abmelden dürfen.

  • Alle Wechsel gelten nur für zukünftige Termine:

    Der Netzbetreiber kann uns nur noch für ein zukünftiges Datum auf deiner Lieferstelle anmelden. Ein Startdatum in der Vergangenheit geht technisch nicht mehr.

  • Die Umstellung muss innerhalb eines Werktags erfolgen:

    Sobald alle Daten vorliegen und korrekt sind, haben Netzbetreiber und dein alter Stromanbieter jeweils 24 Stunden Zeit, auf die Kündigungsanfrage und Anfrage zur Netzanmeldung zu reagieren.

  • Wechsel sind jetzt an jedem Werktag möglich:

    Egal ob Montag oder Freitag – du bist nicht mehr an bestimmte Wechseltage gebunden.

📝 Was bleibt gleich?

  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin:

    Auch wenn die Technik schneller ist – bestehende Verträge müssen ganz normal gekündigt werden, bevor du wechseln kannst. Hierbei gelten deine regulären Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Solltest du ein Sonderkündigungsrecht haben, müsssten du bitte selbst kündigen.

  • Deine MaLo-ID wird noch wichtiger:

    Die Marktlokations-ID brauchst du z. B. für die Anmeldung oder beim Umzug. Du findest sie auf deiner letzten Stromrechnung oder kannst sie beim zuständigen Netzbetreiber erfragen.

    👉 Bitte beachte: Sollte dir die MaLo-ID nicht vorliegen, dann kannst du dich trotzdem nur mit deiner Zählernummer bei uns anmelden. Wir erfragen die fehlenden Infos für dich beim Netzbetreiber.

So wird der Anbieterwechsel einfacher für dich und uns – und der Wettbewerb auf dem Energiemarkt fairer und besser. 🚀

(§ 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), EU-Richtlinie 2019/944)

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