Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung:
Der Wechsel bzw. die Kommunikation zwischen den einzelnen Marktpartnern muss werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt und der Lieferbeginn muss immer in der Zukunft liegen.
📜 Hintergrund:
Diese Vorgabe steht in § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944. Die Bundesnetzagentur setzt sie technisch und organisatorisch um und stellt sicher, dass alle Marktpartner, also auch wir als dein Stromlieferant, die neuen Regeln einhalten und Wechsel zügig bearbeiten.
👉 Das Ziel
Wechsel sollen einfacher und schneller funktionieren
Du bekommst mehr Flexibilität bei der Wahl deines Stromanbieters
Und der Strommarkt wird transparenter und fairer für alle