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Warum wird der 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt?

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Verfasst von Laura
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung:
Der Wechsel bzw. die Kommunikation zwischen den einzelnen Marktpartnern muss werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt und der Lieferbeginn muss immer in der Zukunft liegen.

📜 Hintergrund:
Diese Vorgabe steht in § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944. Die Bundesnetzagentur setzt sie technisch und organisatorisch um und stellt sicher, dass alle Marktpartner, also auch wir als dein Stromlieferant, die neuen Regeln einhalten und Wechsel zügig bearbeiten.

👉 Das Ziel

  1. Wechsel sollen einfacher und schneller funktionieren

  2. Du bekommst mehr Flexibilität bei der Wahl deines Stromanbieters

  3. Und der Strommarkt wird transparenter und fairer für alle

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