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Warum wird der 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt?

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Verfasst von Laura
Gestern aktualisiert

Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung:
Der Wechsel des Stromlieferanten muss an Werktagen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Außerdem sind rückwirkende Wechsel nicht mehr erlaubt.

📜 Hintergrund:
Diese Vorgabe steht in § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Alle Energieanbieter sind verpflichtet, Lieferantenwechsel zügig zu bearbeiten.

Das Ziel:
Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird mehr Flexibilität geboten und der Wechsel zu einem neuen Anbieter wird einfacher und schneller.

Kurz gesagt:
⚡ Schnellere Wechsel = mehr Kontrolle über deine Stromversorgung.
📅 Keine rückwirkenden Wechsel mehr = alle Wechsel müssen für ein zukünftiges Datum angemeldet werden.
⌛ Kein langes Warten mehr = du bestimmst den Start deines neuen Vertrags.

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