Zum Hauptinhalt springen

Muss ich nach der Kündigung meinen Zählerstand eingeben?

Erklärt, ob und wie du deinen Zählerstand nach einer Vertragskündigung einreichst – und was nach der Einreichung passiert.

Verfasst von Laura

Ja – wir benötigen deinen Abschluss-Zählerstand für deine Endabrechnung. Wie du ihn einreichst, hängt von deinem Tarif ab.


📋 SimplyFair Kunden – App, Typeform oder Chat

Wenn du den SimplyFair Tarif hast, hast du mehrere Möglichkeiten, deinen Abschluss-Zählerstand einzureichen:

  • Ostrom App: Gehe auf Startseite → Zählerstand hinzufügen und trage den Stand mit dem Ablesedatum ein

  • Typeform: Nutze das Formular unten und gib dabei das Ablesedatum an


⚡ SimplyDynamic Kunden – keine Aktion erforderlich

Wenn du den SimplyDynamic Tarif hast, musst du nichts tun. Der Messstellenbetreiber übermittelt deinen Abschluss-Zählerstand automatisch an uns.


✅ Ich habe meinen Zählerstand bereits eingereicht – was passiert jetzt?

Sobald dein Zählerstand eingereicht wurde, wird deine Endabrechnung von unserem Abrechnungsteam bearbeitet und erstellt. Du erhältst sie per E-Mail und kannst sie außerdem jederzeit in der Ostrom App unter Mehr → Zahlungen → Rechnungen herunterladen.

Du musst nichts weiter tun – sobald der Zählerstand bei uns eingegangen ist, musst du dich nicht erneut bei uns melden.

Hat dies deine Frage beantwortet?