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Welche neuen Fristen gelten ab dem 6. Juni 2025?

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Verfasst von Laura
Gestern aktualisiert
  1. An-/Abmeldung nur für zukünftige Termine: Du kannst deinen Stromvertrag nur noch für ein Datum in der Zukunft abschließen. Rückwirkende Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

  2. Lieferantenwechsel und Umzug: Melde dich am besten mindestens 14 Tage vor deinem Einzug oder Lieferantenwechsel bei uns an. So bleibt genug Zeit für die Anmeldung/Abmeldung beim Netzbetreiber und deinen bisherigen Anbieter.

  3. 24 Stunden Bearbeitungszeit: Netzbetreiber und alte Stromanbieter müssen deine Anmeldung bzw. Kündigung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen bestätigen.

  4. Keine Wechsel an Wochenenden/Feiertagen: Die 24-Stunden-Frist gilt nur an Werktagen (Mo–Fr). Am Wochenende und an Feiertagen starten die Prozesse erst am nächsten Werktag.

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